Coronavirus

  • Die Notdienstpraxis ist nicht primär für diagnostische Maßnahmen bei COVID19-Verdacht zuständig !
  • Reiserückkehrer sollen sich beim Hausarzt*ärztin zu den üblichen Praxisöffnungszeiten bis 72 Stunden nach Rückkehr melden
  • Kommen Sie nur nach Aufforderung in die Praxis.
  • Meiden Sie die Öffentlichkeit und lassen Sie sich versorgen.
  • Informieren Sie sich auf seriösen Homepages, wie z.B. auf der des Robert-Koch-Institutes unter www.rki.de

 

24-Std.-PEP-Stellen (nach Deutscher AIDS-Hilfe) --> Krankenhäuser


Bitte denken Sie bei Ihrer Vorstellung bei uns daran, Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) G2 mitzubringen. Alte Karten mit G1 können nicht mehr eingelesen werden.

 


Anfahrt (Karte siehe Kontakt)    

Es stehen vor dem Haus Auguststr. 24 fünf Kurzzeitparkplätze für den Praxisbesuch zur Verfügung !!

 

 Mit dem Bus:  Alle Linien bis zum Julius-Mosen-Platz

 

  • zu Fuß Richtung Ofener Str. und am Friedensplatz
  • halbrechts Richtung Evang. Krankenhaus durch die Marienstraße in die  Auguststraße
  • nach ca. 100 m wieder rechts der Liegendzufahrt des Evangelischen    Krankenhauses folgen, im Innenhof rechts  

                           oder

 

  • Buslinie 308 (BBS Wechloy) / Haltestelle Marienstraße
  • ca. 100 m Richtung der Liegendzufahrt des Evangelischen Krankenhauses folgen, dann im Innenhof rechts

 

 Mit dem Auto: Von der Autobahn oder der Stadt in Richtung Evangelisches KH

 

  • Auguststraße, dort der Liegendzufahrt des Evangelischen Krankenhauses folgen, im Innenhof rechts

Die Notdienstpraxis Oldenburg wurde im Jahre 2003 von niedergelassenen Hausärzten gegründet und erfüllt im Rahmen des Sicherstellungsauftrages* die Versorgung von akut Erkrankten außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten in den Arztpraxen. Sie ersetzt damit nicht die hausärztliche Betreuung und stellt keine kontinuierliche Patientenbetreuung zur Verfügung.

 

(* Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sind verpflichtet, die ärztliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht).